Der Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr verabschiedet werden. Sollte dies geschehen, wären alle deutschen Bürger, die nicht aktiv widersprechen, automatisch «Lämmer auf der Schlachtbank» des Staates. (Mit Video)
Der Deutsche Bundestag will in Kürze ein Gesetz beschließen, mit dem jeder Bürger automatisch zum potenziellen Organ«spender» bestimmt würde, sollte er vorher nicht per Eintragung in ein digitales Register der Verwertung seines sterbenden Körpers aktiv widersprechen. Für die Organisation DemoFürAlle, die über diese Entwicklung berichtet, wäre das «ein Paradigmenwechsel in unserer Rechtsordnung, in der bisher jeder Erstsemester-Jurastudent lernt: Schweigen ist keine Zustimmung!»
Die Zeit dränge, schreibt Hedwig von Beverfoerde, denn der Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung werde bereits von 254 Abgeordneten der CDU, SPD, Grünen und Linken unterstützt. Am 4. November berate der Gesundheitsausschuss den Entwurf erneut, die Abstimmung werde noch in diesem Jahr erfolgen.
Beverfoerde hat deshalb für das DemoFürAlle-Format «Fokus Familie» ein Interview mit Andreas Weber geführt: Weber war im chirurgischen Einsatzteam der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und ist heute stellvertretender Direktor für Europa bei «Doctors Against Forced Organ Harvesting» (DAFOH/Ärzte gegen Organraub). Er schildert, wie eine Organentnahme in Deutschland abläuft, warum er den sogenannten Hirntod nicht für den Tod des Menschen hält, und was die jetzt drohende Widerspruchsregelung bedeutet: «Wer nicht widerspricht, gilt automatisch als Organ‹spender›.»
Die Initiatoren des Gesetzentwurfs beteuern, niemand werde gegen seinen Willen zum Organ«spender». Doch Beverfoerde warnt:
«Lassen Sie sich nicht täuschen: Wer nicht rechtzeitig erfährt, dass er widersprechen muss, oder aus unterschiedlichsten Gründen zum rechtzeitigen Widerspruch nicht in der Lage ist, gilt automatisch als ‹Spender›. Liegt er auf der Intensivstation und ist für hirntot erklärt worden, kann er zur Organentnahme herangezogen werden. Selbst Angehörige hätten dann kein Entscheidungsrecht mehr. Das ist ungeheuerlich! Der Körper eines Menschen gehört nicht dem Staat, auch nicht im Sterbeprozess.»
Vor allem aber stelle sich die ethische Grundfrage der Herrschaft über Leben und Tod: Für die Organentnahme genüge der sogenannte Hirntod. Doch ein hirntoter Körper an der Beatmungsmaschine lebe: Das Herz schlage. Die Organe würden dem lebenden Organismus entnommen, erst durch die Entnahme trete der biologische Tod ein.
Weber, der sich bereits als Sachverständiger im Deutschen Bundestag zum Thema geäußert hat, berichtete von Fällen, in denen für hirntot Erklärte noch Lebenszeichen zeigten. Sollte der Bundestag die Widerspruchsregelung bei der Organspende beschließen, wären die Bürger laut Weber für den Staat «wie Lämmer auf der Schlachtbank». Das geplante Gesetz laufe auf eine Organabgabepflicht hinaus.
2020 hat der Bundestag die Widerspruchsregelung bereits einmal abgelehnt. Auch diesmal gilt laut Beverfoerde: «Jede Organspende ohne freiwillige und persönliche Entscheidung ist ein schweres Unrecht. Rufen Sie bitte die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an und fordern Sie sie auf, den Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung abzulehnen.»
DemoFürAlle: Video-Interview: Organentnahme als Normalfall?
https://transition-news.org/bundestag-plant-widerspruchsregelung-bei-organspende
