2. November 2026

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Vom braven Weltenretter zum Gelackmeierten: Solarbesitzer sollen Aufschlag zahlen

 

Eine Solaranlage aufs Dach, weniger teuren Strom zukaufen und langfristig Geld sparen. So haben viele Hausbesitzer gerechnet, als sie Tausende Euro in ihre private Stromversorgung investierten. So war es immerhin auch von der Politik versprochen worden. Nun will die Bundesnetzagentur ausgerechnet diese Haushalte mit einem kräftigen Gebührenaufschlag belasten. Auch ältere Solaranlagen wären betroffen. Und auf Nachfrage der AfD kann die Bundesregierung nicht einmal sagen, wie stark sich die geplante Gebühr auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auswirken wird.

Auf Seite elf des 198 Seiten starken Entwurfs zur Reform der Stromnetzentgelte versteckt sich eine Regelung, die Millionen Solaranlagenbesitzer interessieren dürfte. Ab 2029 sollen Haushalte, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis ihrer Netzentgelte bezahlen. Die Bundesnetzagentur möchte damit die Kosten des Stromnetzes anders verteilen. Schließlich benötigen auch Solaranlagenbesitzer weiterhin einen Netzanschluss, selbst wenn sie einen Großteil ihres Stromverbrauchs selbst decken.

Die Behörde geht von weniger als 100 Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr aus. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet je nach Netzgebiet und Ausgestaltung hingegen mit bis zu 165 Euro. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag auf den festen Teil der Netzentgelte, nicht auf die gesamte Stromrechnung. Balkonkraftwerke sind ausgenommen, größere Dachanlagen dagegen betroffen. Auch ein zusätzlicher Batteriespeicher bewahrt den Hausbesitzer nicht vor der Gebühr.

Jahrelang investiert – jetzt ändern sich die Spielregeln

Für viele Hausbesitzer dürfte vor allem der fehlende Bestandsschutz ärgerlich sein. Die zusätzliche Gebühr soll auch für Anlagen gelten, die bereits seit Jahren Strom liefern. Eine allgemeine Übergangsfrist ist im bisherigen Entwurf nicht vorgesehen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die ursprüngliche Investitionsrechnung. Die Amortisationsdauer verlängert sich möglicherweise, ohne dass die Besitzer daran etwas ändern können. Solaranlagen und Batteriespeicher wurden häufig gerade deshalb angeschafft, um möglichst wenig teuren Netzstrom beziehen zu müssen. Die Politik förderte die Anlagen und setzte dabei nicht zuletzt auf die Erzählung der Klimaapokalypse: Jede PV-Anlage sollte die Abhängigkeit von bösen fossilen Brennstoffen reduzieren. Doch egal, wie sehr man sich der aktuellen politischen Agenda beugt, die Regierung scheint immer Wege zu finden, wie man am Ende trotzdem der Dumme ist.

Bei einem anderen Bestandteil der Reform geht die Bundesnetzagentur übrigens vorsichtiger vor. Für ein geplantes Einspeiseentgelt von vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr ist eine 20-jährige Übergangsfrist für bestehende Anlagen vorgesehen. Private Eigenversorger wären von diesem separaten Entgelt ausgenommen. Beim erhöhten Grundpreis sollen sie dagegen vom ersten Tag an mitzahlen.

AfD hakt nach – die Bundesregierung hat keine Zahlen

Bereits im Juli wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schröder von der Bundesregierung wissen, was aus dem Vertrauens- und Bestandsschutz für private Solaranlagen wird. Wirtschaftsstaatssekretär Frank Wetzel verwies in seiner Antwort auf die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Eine stärkere Beteiligung privater Stromerzeuger an den Netzkosten könne sachlich gerechtfertigt sein. Eine Zusage, bestehende Anlagen vor dem Aufschlag zu schützen, gab es nicht. Im Oktober fragte die AfD-Fraktion erneut nach. Stefan Schröder, Malte Kaufmann, Uwe Schulz und weitere Abgeordnete wollten unter anderem wissen, wie sich die Reform auf die Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer privater Solaranlagen auswirken wird.

Die Antwort der Bundesregierung vom 15. Oktober fiel ernüchternd aus. Eine solche Bewertung sei wegen der unterschiedlichen Anwendungsfälle und der noch offenen Variablen derzeit nicht möglich. Die Bundesnetzagentur hat also bereits einen Gebührenaufschlag ausgearbeitet, dessen wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Hausbesitzer die Regierung noch nicht abschließend beziffern kann. Für die Verbraucher soll eine neue Rechnung aufgemacht werden, deren Auswirkungen noch gar nicht feststehen.

Hohe Renditen bei den Netzbetreibern

Während sich Solaranlagenbesitzer auf höhere Gebühren einstellen müssen, verdienen einige Stromnetzbetreiber ausgezeichnet. Eine Untersuchung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt, wie lukrativ dieses Geschäft sein kann. Die 18 größten deutschen Verteilnetzbetreiber erzielten demnach 2024 eine marktanteilsgewichtete handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von 30,1 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 16,6 Prozent. Besonders auffällig sind die Ergebnisse einzelner Unternehmen: EWE Netz kam auf 61 Prozent, Westnetz auf 45 Prozent und Bayernwerk Netz auf 38 Prozent.

Diese Zahlen betreffen die handelsrechtlichen Renditen. Sie sind nicht mit der regulatorisch festgelegten Eigenkapitalverzinsung gleichzusetzen und belegen für sich genommen noch keine überhöhten Netzentgelte. Die Untersuchung wirft allerdings die Frage auf, ob die Netzkosten und die Gewinne der Betreiber ausreichend kontrolliert werden. Auch die AfD beschäftigte sich in ihrer Anfrage mit diesen Renditen. Die Bundesregierung erklärte dazu, keine eigenen Daten über die jährlichen handelsrechtlichen Eigenkapitalrenditen der einzelnen Netzbetreiber zu besitzen.

Interessant ist eine weitere Zahl aus der Antwort: Nach einer groben Schätzung der Bundesnetzagentur könnte eine um einen Prozentpunkt niedrigere regulatorische Eigenkapitalverzinsung die jährlichen Netzkosten um rund 1,5 Milliarden Euro senken. Bei den Haushaltsnetzentgelten entspräche das durchschnittlich etwa zwei Prozent. Die Behörde hält dagegen, dass eine geringere Verzinsung die Finanzierung des notwendigen Netzausbaus erschweren könnte. Es geht also um erhebliche Summen. Die Regulierungsbehörde möchte die Netzkosten auf zusätzliche Schultern verteilen, während über die angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals weiter gestritten wird.

Elf Verbände wehren sich gegen die Sondergebühr

Gegen den geplanten Aufschlag machen inzwischen elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk mobil. Sie fordern, die Regelung zu streichen und bestehende Investitionen zu schützen. Ein vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragtes Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Dörte Fouquet kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufschlag erhebliche rechtliche Probleme aufwirft. Genannt werden Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben, den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz. Ob diese Einwände vor Gericht Bestand hätten, ist allerdings noch offen.

Auch unter den Bürgern stößt die geplante Regelung auf Ablehnung. In einer repräsentativen YouGov-Befragung unter 2.105 Wahlberechtigten sprachen sich 46 Prozent gegen eine stärkere Kostenbeteiligung von Solaranlagenbesitzern aus, sofern diese unabhängig von der tatsächlich genutzten Netzkapazität erfolgt und die Wirtschaftlichkeit erheblich verschlechtert. Nur 25 Prozent befürworteten eine solche Regelung.

Weniger Förderung, dafür höhere Gebühren?

Die Pläne der Bundesnetzagentur passen schlecht zu dem, was Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gleichzeitig mit der Solarförderung vorhat. Mit der EEG-Novelle 2027 will die schwarz-rote Bundesregierung die bisherige feste Einspeisevergütung für neue kleinere Anlagen schrittweise abschaffen und die Direktvermarktung stärken. Für den Übergang ist unter anderem ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Kleine Solaranlagen sollen sich künftig stärker ohne dauerhafte staatliche Förderung rechnen. Ein hoher Eigenverbrauch spielt dabei eine wichtige Rolle. Gleichzeitig könnte ausgerechnet dieser Eigenverbrauch durch die neue feste Netzgebühr weniger Geld sparen als bisher.

Die Stromnetze verursachen nach Angaben der Bundesnetzagentur mittlerweile jährliche Kosten von rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten müssen finanziert werden. Darüber, ob die geplante Sonderbelastung privater Solaranlagenbesitzer dafür der richtige Weg ist, wird allerdings noch heftig gestritten. Immerhin galten sie doch vorher noch als brave Weltenretter und Klimaschützer. Die endgültige Entscheidung über die Reform soll bis Ende 2026 fallen. Ab 2029 könnten die neuen Gebühren gelten.

 

Vom braven Weltenretter zum Gelackmeierten: Solarbesitzer sollen Aufschlag zahlen