3. November 2026

Neuigkeiten NEWS

www.projekt-forum.org

Gesinnungs-TÜV gegen die AfD? CDU will Geheimdienst-Checks ausweiten

 

Im Namen von „Unsere Demokratie™“ sollen jetzt auch Parlamentsmitarbeiter regelmäßig durchleuchtet werden. Die Berliner CDU will den Verfassungsschutz einschalten und bei negativen Bewertungen öffentliche Personalgelder streichen lassen. Das Vorbild Rheinland-Pfalz entstand im Zuge der Auseinandersetzung mit der AfD – und die bisherigen „Problemfälle“ betreffen ausschließlich deren Mitarbeiter. Damit erhält der Streit um die politische Opposition eine neue Dimension: Staatliche Behördeninformationen können über Arbeitsplätze und Gehälter mitentscheiden.

Die Bürger wählen ihre Abgeordneten, doch bei deren Mitarbeitern soll künftig auch der Staatsapparat mitreden. Berlins CDU-Fraktionschef Stefan Evers will alle zwei Jahre überprüfen lassen, ob Beschäftigte von Parlamentariern und Fraktionen politisch zuverlässig sind. Informationen sollen unter anderem der Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt liefern. Bei negativen Bewertungen droht der Entzug öffentlicher Personalgelder. Eine strafrechtliche Verurteilung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Ausgerechnet Behörden, die den Innenministerien unterstehen, sollen damit Einfluss auf die Beschäftigung von Mitarbeitern gewählter Volksvertreter erhalten. Die Opposition kontrolliert die Regierung – während die Regierung über ihre Behörden Informationen für Verfahren liefert, die die Arbeit der Opposition finanziell erschweren können. Ein fragwürdiges Verhältnis zwischen staatlicher Macht und parlamentarischer Unabhängigkeit.

Ziel war und ist die AfD

Rheinland-Pfalz macht bereits vor, wie das funktioniert. Dort beschlossen CDU, SPD, Grüne und FDP 2025 entsprechende Vorschriften. Vor dem Verfassungsgerichtshof begründete ein Vertreter der Landtagsverwaltung die Neuregelung mit der „veränderten machtpolitischen Wirklichkeit“. Der SWR schrieb dazu, ohne die AfD wäre das Gesetz wohl nie entstanden. Von rund 600 überprüften Mitarbeitern wurden zwei als politisch unzuverlässig eingestuft, ein dritter verweigerte die Kontrolle. Sämtliche bekannt gewordenen Fälle betrafen die AfD.

Die Partei klagte – und verlor. Allerdings bestätigten die Verfassungsrichter ausdrücklich die „geradezu intendierte“ finanzielle Lenkungswirkung des Gesetzes. Der Geldentzug soll also Druck auf die Personalauswahl ausüben. Ein direktes Beschäftigungsverbot braucht es dafür gar nicht. Ohne die öffentliche Finanzierung wird die Weiterbeschäftigung schließlich schwierig.

Berlins Linke und der politische Widerspruch

Während die CDU neue Kontrollbefugnisse für das Parlament fordert, sorgen bei der Berliner Linkspartei seit Monaten antisemitische Strömungen und Verbindungen zu extremistischen Gruppen für Schlagzeilen. Der Tagesspiegel berichtete über die Landesarbeitsgemeinschaft „Palästinasolidarität“ und deren Kontakte zu einem Bündnis, dem auch eine Organisation angehört, in der sich laut Verfassungsschutz Anhänger von Hamas und PFLP sammeln. Für die Berliner Union ist das offensichtlich ein geringeres Problem als ein paar politisch missliebige Personen bei der AfD.

Das Problem von für den Staatsdienst potentiell nicht geeigneten Mitarbeitern lässt sich allerdings kaum dadurch lösen, dass nun sämtliche politischen Lager ihre Mitarbeiter regelmäßig von Geheimdienstbehörden überprüfen lassen. Sonst wird aus der parlamentarischen Auseinandersetzung ein Wettbewerb um staatliche Verdachtsbewertungen. Die politischen Parteien bekämpfen sich dann nicht mehr nur mit Argumenten, sondern auch mit Informationen aus dem Sicherheitsapparat.

Rheinland-Pfalz macht den Anfang, Berlin soll nachziehen und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) liebäugelt bereits mit ähnlichen Regeln für den Bundestag. Was als Kampf gegen angebliche Verfassungsfeinde verkauft wird, gibt staatlichen Sicherheitsbehörden zusätzlichen Einfluss auf die Arbeit gewählter Abgeordneter. Die AfD stand bei der Einführung dieser Kontrollen in Rheinland-Pfalz im Mittelpunkt. Nun droht das Modell bundesweit Schule zu machen – samt finanzieller Sanktionen gegen Mitarbeiter, die bei den staatlichen Gesinnungsprüfungen durchfallen.

Demokratisch gewählte Abgeordnete sollen ihre Mitarbeiter jedoch selbst auswählen können. Nach den neuen Vorschriften dürfen sie das formal weiterhin – müssen bei einer negativen Zuverlässigkeitsentscheidung aber gegebenenfalls auf die öffentliche Finanzierung verzichten. Die Wahlentscheidung der Bürger bleibt bestehen. Nur bei der Bezahlung ihrer parlamentarischen Mitarbeiter kann der Staat anschließend noch ein gewichtiges Wort mitreden. Willkommen bei „Unsere Demokratie™“.

 

Gesinnungs-TÜV gegen die AfD? CDU will Geheimdienst-Checks ausweiten