Erst erleichtert die Politik die Einbürgerung, dann versinken die Behörden im Antragschaos – und am Ende darf der Steuerzahler auch noch für die Folgen aufkommen. Wie absurd die Zustände inzwischen sind, zeigt ein gefährlicher Präzedenzfall aus Dresden: Weil seine Einbürgerung auf sich warten ließ, zog ein Georgier gegen den Staat vor Gericht – mit Erfolg. Zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde gibt’s noch 500 Euro Entschädigung. Weitere Zahlungen könnten folgen.
Der 38-jährige Sergo K. lebt seit 2018 in Deutschland. Der gebürtige Georgier ist verheiratet, arbeitet als Büroangestellter und kommt seinen Angaben zufolge selbst für seinen Lebensunterhalt auf. Im Juni 2023 beantragte er bei der Stadt Dresden die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wartete K. rund drei Jahre auf seine Einbürgerung. Zunächst blieb sein Antrag bei der zuständigen Behörde unbearbeitet liegen. Als Gründe für die ausbleibende Bearbeitung wurden ein Antragsrückstau und Personalmangel genannt. Grundsätzlich können Betroffene frühestens drei Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage erheben. Im Juli 2024 wandte sich K. an das Verwaltungsgericht Dresden. Dort kam dann seine Einbürgerungsklage nicht voran. Die Begründung klingt vertraut: zu viele Verfahren und zu wenig Personal.
Im Juli 2025 wandte sich K., der in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeitet, schließlich an das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Wegen der aus seiner Sicht unangemessen langen Verfahrensdauer verlangt er eine Entschädigung von 150 Euro für jeden Monat der Verzögerung. Darüber hinaus fordert er die Erstattung zusätzlicher Kosten, die ihm durch die notwendige Verlängerung seines georgischen Reisepasses und seines Aufenthaltstitels entstanden seien. Auch macht er geltend, dass er aufgrund der verzögerten Einbürgerung in Deutschland nicht an Wahlen teilnehmen konnte. Insgesamt beläuft sich seine Entschädigungsforderung auf 3.500 Euro. Zusätzlich hat K. auch noch Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Seit September 2026 besitzt er nun die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus hat der Freistaat Sachsen nach Angaben der „Bild“ bereits einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 500 Euro anerkannt – und das, bevor das Sächsische Oberverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen überhaupt über den Fall entschieden hatten. Ob darüber hinaus weitere Zahlungen erfolgen, ist bislang nicht bekannt.
Anwalt warnt vor Klagewelle
„Der Steuerzahler muss für das Organisationsversagen des Staates zahlen, dabei müssten eigentlich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung für diese Schlamperei privat haften“, erklärte Gerhard Rahn, der Anwalt des Klägers.
Der Rechtsstreit könnte nach Einschätzung des Anwalts weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Denn die obersten Gerichte müssen nicht nur über die Höhe der Entschädigungen entscheiden, sondern auch darüber, innerhalb welcher Frist eine Untätigkeitsklage bearbeitet werden muss. Damit könnten die Entscheidungen Auswirkungen auf zahlreiche weitere Verfahren haben. Rechtsanwalt Rahn warnt bereits vor einer möglichen Klagewelle gegen den Staat. Vergleichbare Entschädigungsforderungen seien seiner Ansicht nach auch bei verschleppten Wohngeldanträgen oder verzögerten Verfahren zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen denkbar.
Eine Entschädigung ist erst möglich, wenn nicht nur die Behörde trödelt, sondern auch das Gericht zu lange braucht. Allerdings werden deutsche Gerichte mit Asylklagen regelrecht verstopft: Die Verwaltungsgerichte sollen bereits zur Hälfte nur noch mit Asyl beschäftigt sein. Es mutet grotesk an, dass der Staat – und damit der Steuerzahler – nun fürs Warten Entschädigungen zahlt. Eine Debatte über die Anzahl der Klagemöglichkeiten für Migranten im Asyl- und Einbürgerungsverfahren ist ohnehin längst überfällig …
Einbürgerung dauerte ihm zu lange: Georgier verklagt den Staat – und bekommt Entschädigung
