Stell dir vor, du musst ein ganzes Jahr länger arbeiten, nur weil du 1968 geboren bist. Genau das könnte bei der geplanten Rentenreform passieren. Und möglicherweise bleibt es nicht einmal bei einem zusätzlichen Jahr.
✅ Die Altersrente für langjährig Versicherte ist heute noch ab 63 Jahren möglich, wenn du mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllst.
✅ Nach dem bisherigen Reformmodell könnte der frühestmögliche Rentenbeginn künftig erst drei Jahre vor deiner persönlichen Regelaltersgrenze liegen.
✅ Bleibt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, würde aus der heutigen 63 eine 64.
✅ Steigt zusätzlich die persönliche Regelaltersgrenze über 67 Jahre, könnte sich auch der frühestmögliche Rentenbeginn noch weiter nach hinten verschieben.
✅ Für den Jahrgang 1968 kann deshalb entscheidend werden, ob beide Altersgrenzen künftig miteinander gekoppelt werden.
✅ Noch ist diese Reform nicht beschlossen. Nach aktueller Rechtslage bleibt die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren möglich.
