Millionen Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Betroffen sind Kartenführerscheine aus den Jahren 2002, 2003 und 2004. Auch Rentner können betroffen sein, aber für vor 1953 Geborene gilt eine wichtige Ausnahme. Wer die Frist verpasst, verliert nicht automatisch die Fahrerlaubnis, aber das Führerscheindokument wird ungültig.
✅ Prüfen Sie das Ausstellungsdatum in Feld 4a
✅ Vor 1953 Geborene haben grundsätzlich bis 19. Januar 2033 Zeit
✅ Keine neue Fahrprüfung für den Umtausch erforderlich
✅ Bei versäumter Frist kann ein Verwarnungsgeld drohen
