HANDWERKER: Jetzt noch Steuerbonus 2026 sichern!
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Wer ein Haus oder eine Wohnung hat, hat früher oder später einen Handwerker im Haus: den Maler, den Installateur oder jemanden, der die Heizung wartet. Dass sich ein Teil der Rechnung bei der Steuer zurückholen lässt, wissen viele. Weniger bekannt ist, dass dabei ein einziges Datum den Unterschied machen kann.
Im Mittelpunkt steht der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Der Höchstbetrag ist bei 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht. Material zählt nicht, die Rechnung muss unbar bezahlt sein, und entscheidend ist das Jahr der Zahlung. Nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sollen es ab 2027 nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Bei 4.500 Euro Arbeitskosten sind das 675 statt 900 Euro.
Das Video richtet sich an Eigentümer und Mieter, die in nächster Zeit renovieren, reparieren oder modernisieren. Wichtig zur Einordnung: Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten, endgültig verabschiedet ist er noch nicht. Wer ohnehin etwas vorhat, kann die Zahlung noch in dieses Jahr legen. Eine Überweisung ohne vorherige Arbeit bringt dagegen nichts, und wer 2026 schon 6.000 Euro Arbeitskosten bezahlt hat, hat den Höchstbetrag ausgeschöpft.
Das lernst du im Video:
Erkennen, welche Handwerkerleistungen das Finanzamt mitbezahlt
Verstehen, warum nur Arbeitskosten und kein Material zählen
Berechnen, wie 20 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro zusammenspielen
Einordnen, was die geplante Kürzung auf 15 Prozent und 900 Euro bedeutet
Beachten, warum das Jahr der Zahlung und nicht das Rechnungsdatum entscheidet
Prüfen, wann sich die Zahlung noch vor Silvester lohnt und wann nicht
Planen, wie sich größere Projekte auf zwei Jahre verteilen lassen
Mitnehmen, welche Belege du für die Steuererklärung aufbewahren musst
