Eine Rentnerin hat ab Januar 2027 Anspruch auf die Mütterrente III – doch die rückwirkende Auszahlung für Bestandsrentner erfolgt erst 2028. Was passiert, wenn sie vorher stirbt? Ist die Nachzahlung verloren, bekommt sie der Witwer oder fällt sie an die Erben? Besonders § 59 SGB I kann bei dieser Frage entscheidend werden.
✅ Was mit der Mütterrenten-Nachzahlung nach dem Tod passiert
✅ Wann der Witwer Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I sein kann
✅ Welche Rolle § 59 SGB I beim Tod vor der Auszahlung spielt
✅ Warum auch die spätere Witwerrente betroffen sein kann
